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Verhinderungspflege 2026: 3.539 € im Jahr, auch stundenweise

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Wartezeit ist entfallen, und stundenweise Nutzung lässt das Pflegegeld unangetastet.

Rechtsstand September 2026 Kreis Steinburg und ganz Schleswig-Holstein Beratung kostenfrei

Kurz gesagt

Ab Pflegegrad 2 stehen jährlich 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung, seit dem 1. Juli 2025 als gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Wird die Verhinderungspflege stundenweise genutzt, also unter acht Stunden am Tag, läuft das Pflegegeld ungekürzt weiter.

Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit UG (haftungsbeschränkt), Itzehoe

Worum es geht

Verhinderungspflege ist die Vertretung der Pflegeperson. Wenn die Tochter, der Ehemann oder die Nachbarin, die sonst pflegt, verhindert ist, zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege. Verhindert heißt: Urlaub, Krankheit, ein Termin, oder schlicht ein freier Nachmittag. Ein Grund muss nicht nachgewiesen werden.

Was sich 2025 geändert hat

Bis 30. Juni 2025Seit 1. Juli 2025
Betrag1.612 € Verhinderungspflege, dazu bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag für beides
VorpflegezeitSechs Monate häusliche Pflege vor der ersten Nutzungentfallen
DauerSechs Wochen im JahrAcht Wochen im Jahr
KurzzeitpflegeEigener Betrag 1.774 €Aus demselben Jahresbetrag

Der gemeinsame Jahresbetrag lässt sich frei zwischen Verhinderungspflege zu Hause und Kurzzeitpflege in einer Einrichtung aufteilen. Was für das eine ausgegeben wird, fehlt für das andere.

Stundenweise Verhinderungspflege

Dauert die Ersatzpflege an einem Tag weniger als acht Stunden, gilt sie als stundenweise. Dann wird der Tag nicht auf die acht Wochen angerechnet, und das Pflegegeld läuft in voller Höhe weiter. Genau so nutzen die meisten Familien die Verhinderungspflege bei uns: ein fester Vormittag in der Woche, an dem eine Kraft kommt und die pflegende Person frei hat.

Bei ganztägiger Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für die Dauer der Vertretung zur Hälfte weitergezahlt, am ersten und letzten Tag in voller Höhe.

Wer die Ersatzpflege übernehmen darf

  • Anbieter wie wir, mit Abrechnung direkt mit der Kasse
  • Nachbarn, Freunde oder entfernte Verwandte gegen Nachweis der Kosten
  • Nahe Angehörige bis zum zweiten Grad und Personen im selben Haushalt, dann allerdings begrenzt auf das 1,5-fache des Pflegegeldes, zuzüglich nachgewiesener Aufwendungen

Was am Jahresende passiert

Der Jahresbetrag gilt für das Kalenderjahr. Am 31. Dezember verfällt, was nicht genutzt wurde. Anders als beim Entlastungsbetrag gibt es keine Übertragung ins Folgejahr. Wer im Herbst merkt, dass noch Budget da ist, sollte es nutzen, zum Beispiel für zusätzliche Einsätze in der Adventszeit.

Wie es bei uns läuft

Sie sagen uns, wann die Pflegeperson entlastet werden soll. Wir stellen den Antrag mit Ihnen, kommen zu festen Zeiten und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie bekommen eine Übersicht, was vom Jahresbetrag noch übrig ist.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Grund für die Verhinderungspflege?

Nein. Die Pflegeperson muss nur tatsächlich verhindert sein, und dafür reicht ein freier Nachmittag. Ein Nachweis wird nicht verlangt.

Gilt die Verhinderungspflege auch bei Pflegegrad 1?

Nein. Sie steht ab Pflegegrad 2 zu. Bei Pflegegrad 1 bleibt der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.

Kann ich den Betrag rückwirkend nutzen?

Kosten lassen sich innerhalb des Kalenderjahres auch nachträglich einreichen. Über den Jahreswechsel hinaus geht das nicht, der Betrag verfällt am 31. Dezember.

Wird das Pflegegeld gekürzt?

Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag nicht. Bei ganztägiger Vertretung wird es für diese Tage zur Hälfte gezahlt.

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