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Was es kostet, und wann Sie null zahlen.

Stundensatz, Eigenanteil, die drei Töpfe der Pflegekasse und die Fristen, an denen Budgets verfallen. Alles vor dem Anruf, nicht danach.

Rechtsstand September 2026 Keine Vorkasse Beratung kostenfrei

Viele Anbieter nennen keine Preise.
Wir finden, Sie sollten vor dem Anruf wissen, worüber wir reden.

35 €

Stundensatz

Pro Stunde für Haushaltshilfe und Betreuung, zuzüglich 5,69 € Anfahrtspauschale je Einsatz. Keine Vertragslaufzeit, keine Grundgebühr, keine Vermittlungsprovision.

0 €

Ihr Eigenanteil: meist null

Solange Ihre Einsätze innerhalb des bewilligten Budgets bleiben, zahlen Sie nichts. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Erst wenn Sie mehr Stunden möchten, als das Budget hergibt, entstehen Kosten, und das sagen wir vorher, nicht hinterher.

Was wir nie tun

Keine Abrechnung von Stunden, die nicht geleistet wurden. Keine stillschweigende Verlängerung. Keine versteckten Positionen. Die Anfahrtspauschale von 5,69 € je Einsatz ist die einzige Nebenkosten-Position, und sie steht offen auf dieser Seite. Sie bekommen monatlich eine Übersicht über verbrauchtes und verbleibendes Budget.

Die meisten kennen nur den ersten.
Der zweite ist der größte.

Und fast unbekannt. Alle drei lassen sich kombinieren. Wir prüfen mit Ihnen, welche Kombination in Ihrer Situation am meisten bringt, und rechnen dann direkt mit der Kasse ab.

Und ohne Pflegegrad?

Dann gibt es zwei Wege. Erstens: Wir stellen mit Ihnen den Antrag, oft steht mehr zu, als Familien vermuten. Zweitens: Sie beauftragen uns privat und setzen die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG ab, 20 % der Arbeitskosten bis 4.000 € im Jahr.

Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Fällt die haushaltsführende Person durch Krankheit, Operation oder Klinik aus, zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V eine Haushaltshilfe. Das läuft völlig unabhängig vom Pflegegrad und ist besonders bei Kindern unter zwölf Jahren im Haushalt großzügig geregelt. Mehr dazu im Ratgeber

§ 45b SGB XI

Entlastungsbetrag

131 € im Monat, 1.572 € im Jahr

Schon ab Pflegegrad 1 und unabhängig vom Einkommen. Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist das die wichtigste laufende Leistung überhaupt.

Nicht genutzte Beträge wandern ins Folgejahr und verfallen dort am 30. Juni. Zum Ratgeber
§ 45a Abs. 4 SGB XI

Umwandlungsanspruch

Bis zu 40 % der Pflegesachleistung

Wenn Sie den Pflegedienst nicht voll ausschöpfen, dürfen Sie bis zu 40 % Ihrer Pflegesachleistung in Unterstützung im Alltag umwandeln. Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 598,80 € zusätzlich, jeden Monat.

Der Haken, den wir offen sagen: Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt. Ob sich das rechnet, prüfen wir vorher mit Ihnen durch. Zum Ratgeber
§ 39 und § 42a SGB XI

Verhinderungspflege

3.539 € im Jahr ab Pflegegrad 2

Seit dem 1. Juli 2025 als gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege. Die frühere Wartezeit von sechs Monaten ist entfallen.

Auch stundenweise nutzbar. Unter acht Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld ungekürzt. Zum Ratgeber

Budgets der Pflegeversicherung sind keine Ersparnisse.

Sie haben ein Ablaufdatum, und die meisten Familien erfahren das erst danach.

Tage bis zum 31. Dezember

Dann endet das Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € wird nicht übertragen.

Tage bis zum 30. Juni

Bis dahin können Sie nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr noch abrufen. Danach verfallen sie endgültig.

Rechenbeispiel: Wer zwei Jahre lang keinen Entlastungsbetrag nutzt, lässt 3.144 € liegen. Das sind rund 80 Stunden Haushaltshilfe, die niemand bekommen hat.

Viele Anbieterseiten in der Region stehen noch auf dem alten Stand.

Diese Zahlen gelten heute.

LeistungFrüherHeute
Entlastungsbetrag125 € im Monat131 € im Monat
Verhinderungspflege1.612 € plus Anteil aus der Kurzzeitpflege3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege
Vorpflegezeit für Verhinderungspflege6 Monateentfallen
Pflegegeld Pflegegrad 2 bis 5332 / 573 / 765 / 947 €347 / 599 / 800 / 990 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch40 € im Monat42 € im Monat

Formulare sind nicht zufällig so gebaut.
Wir füllen sie mit Ihnen aus.

Am Küchentisch, kostenfrei, als Teil unserer Begleitung, nicht als Extraleistung.

Pflegegrad beantragen

Ein Anruf bei der Kasse genügt für den Antrag. Entscheidend ist, was danach passiert: Vorbereitung auf die Begutachtung und ein Pflegetagebuch, das den echten Aufwand zeigt.

Ratgeber Pflegegrad beantragen

Höherstufung und Widerspruch

Nach Sturz, Schlaganfall oder fortschreitender Demenz passt der alte Bescheid nicht mehr. Gegen einen Bescheid haben Sie einen Monat Zeit. Fordern Sie zuerst das vollständige Gutachten an.

Schwerbehindertenausweis

Eigenes Verfahren beim Versorgungsamt, unabhängig vom Pflegegrad. Wir sortieren Befunde, erklären die Merkzeichen und helfen beim Ausfüllen. Ab GdB 50 gibt es Steuerfreibeträge, Kündigungsschutz und Vergünstigungen.

Ratgeber Schwerbehindertenausweis

Hilfsmittel und Wohnumfeld

Pflegebett, Badewannenlift, Treppenhilfe, Hausnotruf, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für 42 € im Monat. Dazu Zuschüsse für Umbauten. Alles antragspflichtig, alles machbar.

Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen und beim Zusammenstellen der Unterlagen. Rechtsberatung ist das nicht. Für Widerspruchs- und Klageverfahren nennen wir Ihnen spezialisierte Anwältinnen und Anwälte.

Sagen Sie uns, was liegen bleibt.

Ein Anruf reicht. Wir klären am Telefon, welches Budget Ihnen zusteht, auch wenn Sie danach jemand anderen beauftragen.

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Wir rufen Sie zurück, in der Regel noch am selben Werktag. Ihre Angaben gehen per E-Mail an unser Büro in Itzehoe.

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