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Pflegegrad beantragen: Antrag, Begutachtung, Widerspruch

Ein Anruf bei der Kasse genügt für den Antrag. Entscheidend ist, was danach passiert. Die Module, die Punkte, die drei häufigsten Fehler bei der Begutachtung und die Monatsfrist für den Widerspruch.

Rechtsstand September 2026 Kreis Steinburg und ganz Schleswig-Holstein Beratung kostenfrei

Kurz gesagt

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird formlos bei der Pflegekasse gestellt, ein Anruf reicht. Danach begutachtet der Medizinische Dienst die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen und vergibt Punkte. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit UG (haftungsbeschränkt), Itzehoe

Schritt 1: Der Antrag

Rufen Sie bei der Pflegekasse an, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist, und sagen Sie: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Das Datum dieses Anrufs zählt. Leistungen werden ab dem Antragsmonat gezahlt, nicht erst ab dem Bescheid. Die Kasse schickt anschließend ein Formular, das Sie ausfüllen und zurücksenden.

Schritt 2: Die Begutachtung

Der Medizinische Dienst kündigt einen Hausbesuch an, in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Liegt die Person im Krankenhaus und steht die Entlassung bevor, muss das Gutachten innerhalb einer Woche erstellt werden. Beurteilt wird, wie selbstständig jemand im Alltag ist, in sechs Modulen mit unterschiedlicher Gewichtung:

ModulWas geprüft wirdGewicht
1 MobilitätAufstehen, Umsetzen, Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung10 %
2 und 3 Kognition und VerhaltenOrientierung, Gedächtnis, Entscheidungen, nächtliche Unruhe, Ängste (nur das höhere Modul zählt)15 %
4 SelbstversorgungWaschen, Ankleiden, Essen, Trinken, Toilette40 %
5 Krankheitsbedingte AnforderungenMedikamente, Verbände, Arztbesuche, Therapien20 %
6 Alltag und soziale KontakteTagesablauf gestalten, Beschäftigung, Kontakte pflegen15 %

Die Punkte ergeben den Pflegegrad: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5.

Die drei häufigsten Fehler

  1. Der gute Tag. Am Tag der Begutachtung reißt sich die Person zusammen, macht Kaffee und erzählt, wie gut alles geht. Beschreiben Sie den schlechten Tag, nicht den besten. Der Gutachter darf nur bewerten, was er sieht und hört.
  2. Allein im Termin. Die pflegende Person sollte dabei sein und ergänzen, was der Betroffene nicht sagt: nächtliches Aufstehen, vergessene Medikamente, der Sturz vor drei Wochen.
  3. Kein Pflegetagebuch. Zwei Wochen lang notieren, wer wann wobei geholfen hat, macht den echten Aufwand sichtbar. Ohne Tagebuch werden Hilfen, die selbstverständlich geworden sind, schlicht vergessen.

Schritt 3: Der Bescheid und der Widerspruch

Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Fällt der Bescheid niedriger aus als erwartet, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Ein Satz reicht: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein. Die Begründung reiche ich nach.“ Fordern Sie dann das vollständige Gutachten an und prüfen Sie Modul für Modul, wo die Einschätzung vom Alltag abweicht.

Höherstufung

Verschlechtert sich der Zustand, etwa nach einem Sturz, einem Schlaganfall oder bei fortschreitender Demenz, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung. Das Verfahren ist dasselbe wie beim Erstantrag. Warten Sie nicht auf die nächste turnusmäßige Prüfung.

Wie wir helfen

Wir stellen den Antrag mit Ihnen, bereiten Sie auf die Begutachtung vor, sitzen auf Wunsch beim Termin mit am Tisch und lesen den Bescheid mit Ihnen. Kostenfrei, als Teil unserer Begleitung. Rechtsberatung ist das nicht. Für Klageverfahren nennen wir Ihnen spezialisierte Anwältinnen und Anwälte.

Häufige Fragen

Ab wann werden die Leistungen gezahlt?

Ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, rückwirkend mit dem Bescheid. Deshalb zählt der erste Anruf bei der Kasse.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Kasse hat 25 Arbeitstage. Verstreicht die Frist ohne Bescheid, steht für jede angefangene Woche Verzögerung eine Entschädigung von 70 € zu, sofern die Verzögerung nicht bei Ihnen liegt.

Was kostet die Begutachtung?

Nichts. Der Medizinische Dienst arbeitet im Auftrag der Pflegekasse. Auch der Widerspruch ist kostenfrei.

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