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Haushaltshilfe über die Krankenkasse: § 38 und § 24h SGB V

Bei Krankheit, Operation, Klinik und Risikoschwangerschaft zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, ganz ohne Pflegegrad. Die Voraussetzungen, die Dauer und der eine Antrag, den Sie stellen müssen.

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Kurz gesagt

Fällt die Person aus, die den Haushalt führt, zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V eine Haushaltshilfe, wenn ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt. Bei schwerer Krankheit gilt der Anspruch seit 2016 auch ohne Kind für bis zu vier Wochen. In der Schwangerschaft greift § 24h SGB V ohne jede Bedingung an Kinder im Haushalt.

Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit UG (haftungsbeschränkt), Itzehoe

Worum es geht

Die Pflegeversicherung ist nicht die einzige Kasse, die Haushaltshilfe bezahlt. Die Krankenkasse tut es auch, und zwar in Situationen, in denen gar kein Pflegegrad vorliegt: wenn die Person, die sonst den Haushalt führt, wegen Krankenhaus, Reha, Operation oder schwerer Krankheit ausfällt. Genau diese Leistung wird ständig übersehen.

§ 38 SGB V: die Voraussetzungen

  • Die haushaltsführende Person ist im Krankenhaus, in einer Reha oder wegen Krankheit nicht in der Lage, den Haushalt zu führen.
  • Im Haushalt lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist.
  • Niemand anderes im Haushalt kann den Haushalt weiterführen.

Seit 2016 gilt der Anspruch auch ohne Kind im Haushalt: Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation, zahlt die Kasse bis zu vier Wochen Haushaltshilfe. Lebt ein Kind unter zwölf im Haushalt, verlängert sich das auf bis zu 26 Wochen.

§ 24h SGB V: Schwangerschaft und Entbindung

Bei ärztlich verordneter Schonung in der Schwangerschaft und nach der Entbindung zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, wenn die Schwangere den Haushalt nicht weiterführen kann. Ein Kind im Haushalt ist hier keine Voraussetzung. Nötig ist das Attest der Frauenärztin oder des Frauenarztes.

Der Antrag

  1. Ärztliche Bescheinigung besorgen: Diagnose, warum der Haushalt nicht geführt werden kann, voraussichtliche Dauer, benötigter Stundenumfang.
  2. Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse stellen. Fast alle Kassen haben ein eigenes Formular.
  3. Bewilligung abwarten, bei Eilfällen telefonisch nachfassen. Kommen wir vor der Bewilligung, geht das auf Ihr Risiko, deshalb klären wir das vorher mit der Kasse.

Zuzahlung und Umfang

Erwachsene zahlen 10 % der Tageskosten zu, mindestens 5 € und höchstens 10 € am Tag, bis zur Belastungsgrenze. Die Kasse bewilligt in der Regel einen täglichen Stundenumfang, meist zwischen vier und acht Stunden. Was über die Bewilligung hinausgeht, kann privat beauftragt werden.

Wie es bei uns läuft

Sie schicken uns die Bescheinigung, wir helfen beim Antrag und rechnen nach der Bewilligung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Bis zur Bewilligung sagen wir Ihnen ehrlich, was auf eigene Rechnung laufen würde. Nach einem Klinikaufenthalt lohnt es sich, schon auf Station den Sozialdienst anzusprechen, siehe Nach dem Krankenhaus.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse auch ohne Kind im Haushalt?

Bei schwerer Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt ja, bis zu vier Wochen. In der Schwangerschaft nach § 24h SGB V ebenfalls, dort ist ein Kind im Haushalt keine Voraussetzung.

Wie schnell wird entschieden?

Bei Eilfällen entscheiden viele Kassen innerhalb weniger Tage, oft telefonisch vorab. Wichtig ist, dass die ärztliche Bescheinigung vollständig ist, sonst geht es hin und her.

Kann ich den Umfang selbst bestimmen?

Der Umfang richtet sich nach der ärztlichen Bescheinigung und der Bewilligung. Wer mehr braucht, kann zusätzliche Stunden privat beauftragen und nach § 35a EStG absetzen.

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