Nach dem Krankenhaus: Entlassmanagement, Eilverfahren, die ersten Wochen zu Hause
Die Entlassung kommt schnell, oft freitags. Was Sie noch auf Station regeln sollten, welche Fristen jetzt kürzer sind und wer die ersten Wochen zu Hause bezahlt.
Kurz gesagt
Jede Klinik muss nach § 39 Abs. 1a SGB V die Anschlussversorgung organisieren. Steht die Entlassung bevor, muss der Medizinische Dienst den Pflegegrad innerhalb einer Woche begutachten. Die Krankenkasse zahlt nach § 38 SGB V Haushaltshilfe, wenn die haushaltsführende Person ausfällt. Für die Übergangszeit gibt es Kurzzeitpflege aus dem Jahresbetrag von 3.539 € oder Übergangspflege im Krankenhaus für bis zu zehn Tage.
Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit UG (haftungsbeschränkt), Itzehoe
Noch auf Station: der Sozialdienst
Jedes Krankenhaus hat einen Sozialdienst, und jede Klinik ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung nach der Entlassung zu organisieren. Das heißt Entlassmanagement. Fragen Sie am ersten oder zweiten Tag danach, nicht am Tag der Entlassung. Der Sozialdienst kann Rezepte für Hilfsmittel, Anträge auf Kurzzeitpflege und die Verordnung häuslicher Krankenpflege noch aus der Klinik heraus anstoßen.
Lassen Sie sich nicht ohne Plan entlassen. „Es geht schon irgendwie“ ist kein Plan. Wir sprechen auf Wunsch direkt mit dem Sozialdienst.
Pflegegrad im Eilverfahren
Normalerweise hat der Medizinische Dienst 25 Arbeitstage für die Begutachtung. Liegt die Person im Krankenhaus oder in der Reha und ist die häusliche Versorgung nach der Entlassung ohne Pflegegrad nicht gesichert, muss das Gutachten innerhalb einer Woche erstellt werden, oft nach Aktenlage. Diese Frist kennen die wenigsten. Stellen Sie den Antrag, solange die Person noch auf Station liegt.
Die ersten Tage zu Hause
Wir kommen kurzfristig: Einkauf, Wäsche, Mahlzeiten, die Wohnung wieder in Ordnung bringen, Begleitung zu Kontrollterminen. Wenn nötig täglich, bis es sich einspielt. Bezahlt wird das je nach Situation aus drei Quellen:
- Krankenkasse nach § 38 SGB V: wenn die Person ausfällt, die den Haushalt führt, siehe Haushaltshilfe über die Krankenkasse
- Pflegekasse: Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1, Verhinderungspflege und Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2
- Privat: mit 20 % Steuerermäßigung nach § 35a EStG, wenn noch keine Bewilligung da ist
Wenn zu Hause noch nichts vorbereitet ist
Kurzzeitpflege in einer Einrichtung wird ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € bezahlt, für bis zu acht Wochen im Jahr. Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e SGB V gibt es für bis zu zehn Tage, wenn keine Anschlussversorgung gefunden wird. Beides beantragt der Sozialdienst mit Ihnen.
Hilfsmittel und Wohnung anpassen
Pflegebett, Rollator, Toilettensitzerhöhung, Badewannenlift, Haltegriffe und Hausnotruf werden auf Rezept oder über die Pflegekasse bezahlt. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Handschuhe und Betteinlagen, gibt es für 42 € im Monat. Für Umbauten wie eine bodengleiche Dusche oder einen Treppenlift zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme. Wir sorgen dafür, dass das da ist, bevor jemand stürzt.
Was Sie vor der Entlassung klären sollten
- Antrag auf Pflegegrad gestellt oder Höherstufung beantragt?
- Hilfsmittel verordnet und geliefert, bevor die Person nach Hause kommt?
- Wer kommt in den ersten drei Tagen, und wer bezahlt das?
- Medikamentenplan und Termine für Nachsorge in der Hand?
- Ist die Wohnung erreichbar: Treppen, Bad, Bett?
Häufige Fragen
Kann die Klinik meine Mutter entlassen, obwohl zu Hause niemand da ist?
Die Klinik muss die Anschlussversorgung organisieren, entlassen darf sie trotzdem, wenn medizinisch nichts mehr gegen die Entlassung spricht. Deshalb frühzeitig den Sozialdienst einschalten und die Übergangspflege nach § 39e SGB V ansprechen.
Wie schnell können Sie nach der Entlassung kommen?
In Itzehoe und Umgebung meist innerhalb weniger Tage, bei rechtzeitiger Absprache auch am Tag der Entlassung. Rufen Sie an, sobald der Entlassungstermin feststeht.
Wer bezahlt die ersten Tage, wenn noch kein Bescheid da ist?
Leistungen der Pflegekasse werden rückwirkend ab Antragsmonat gezahlt. Bis zum Bescheid können Einsätze privat beauftragt und später gegen das bewilligte Budget verrechnet werden. Wie das im Einzelfall geht, klären wir mit Ihrer Kasse.