Entlastungsbetrag 2026: 131 € im Monat für Haushaltshilfe
Jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1 bekommt 131 € im Monat für Hilfe im Alltag. Was das genau ist, wofür es reicht und wann es verfällt.
Kurz gesagt
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 2026 131 € im Monat und steht jeder pflegebedürftigen Person ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause versorgt wird. Er wird nicht ausgezahlt, sondern über anerkannte Anbieter abgerechnet. Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit UG (haftungsbeschränkt), Itzehoe
Worum es geht
Der Entlastungsbetrag steht in § 45b SGB XI. Er beträgt seit dem 1. Januar 2025 131 € pro Monat, also 1.572 € im Jahr, und gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Anders als das Pflegegeld wird er nicht ausgezahlt. Er ist zweckgebunden und wird gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters eingelöst.
Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist er die einzige laufende Leistung der Pflegeversicherung überhaupt. Wer ihn nicht nutzt, bekommt schlicht nichts.
Wofür Sie ihn einsetzen dürfen
- Hauswirtschaft: Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen, Fenster
- Betreuung und Alltagsbegleitung: Gesellschaft, Spaziergänge, Beschäftigung
- Begleitung zu Arzt, Apotheke, Behörde oder Bank
- Eigenanteile der Tages- oder Nachtpflege und der Kurzzeitpflege
- Entlastung der pflegenden Angehörigen
Bei Pflegegrad 2 bis 5 darf der Betrag zusätzlich für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden, allerdings nicht für die körperbezogene Pflege selbst. Bei Pflegegrad 1 geht auch das.
Der Punkt, an dem es scheitert
Die Kasse erstattet nur Rechnungen von Anbietern, die nach dem Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind. Die Nachbarin, die putzt, fällt in aller Regel nicht darunter. In Schleswig-Holstein regelt das eine eigene Landesverordnung, und die Anforderungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Wann er verfällt
Nicht genutzte Monatsbeträge sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres an und wandern ins Folgejahr. Dort müssen sie bis zum 30. Juni abgerufen werden. Was danach übrig ist, ist endgültig weg. Wer also im Frühjahr merkt, dass sich zwei Jahre angesammelt haben, sollte nicht bis zum Sommer warten.
Ein Beispiel: Wer den Entlastungsbetrag seit Januar des Vorjahres nie genutzt hat, hat im Mai des laufenden Jahres bereits 1.572 € aus dem Vorjahr plus 655 € aus dem laufenden Jahr auf dem Konto, zusammen 2.227 €. Davon verfallen am 30. Juni die 1.572 € aus dem Vorjahr, wenn sie nicht bis dahin abgerechnet sind.
Wie es bei uns läuft
Sie zahlen nichts vor und reichen nichts ein. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und sagen Ihnen monatlich, wie viel Budget noch übrig ist. Unser Stundensatz liegt bei 35 € zuzüglich 5,69 € Anfahrtspauschale je Einsatz. 131 € reichen damit für gut drei Stunden im Monat. Wer mehr braucht, kombiniert mit dem Umwandlungsanspruch und der Verhinderungspflege.
Häufige Fragen
Bekomme ich den Entlastungsbetrag mit Pflegegrad 1?
Ja. Der Entlastungsbetrag ist die einzige laufende Leistung der Pflegeversicherung, die schon bei Pflegegrad 1 gezahlt wird. Voraussetzung ist, dass die Person zu Hause versorgt wird, nicht im Heim.
Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Nein. Er ist zweckgebunden. Die Kasse erstattet Rechnungen anerkannter Anbieter, oder der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab, so wie wir es machen. Bar aufs Konto gibt es ihn nicht.
Wie lange kann ich nicht genutzte Beträge noch abrufen?
Bis zum 30. Juni des Folgejahres. Beträge aus dem laufenden Jahr bleiben bis dahin ebenfalls verfügbar. Danach ist das Geld des Vorjahres endgültig verfallen.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe sind 131 €?
Bei 35 € je Stunde und 5,69 € Anfahrt je Einsatz sind es gut drei Stunden im Monat, zum Beispiel jede Woche einmal 45 Minuten bis eine Stunde, oder alle zwei Wochen ein längerer Einsatz.